Handpflege für Pflegekräfte: was im Schichtdienst wirklich hilft
Wenn du in der Pflege arbeitest, gilt für deine Hände etwas anderes als für alle anderen. Du kannst die Belastung nicht reduzieren, denn Händehygiene ist nicht verhandelbar. Du kannst nur beeinflussen, wie deine Haut damit zurechtkommt.
Die drei wirksamsten Punkte vorweg:
- Desinfizieren statt waschen, wann immer die Hygienevorschriften es zulassen. Das schont die Haut mehr, nicht weniger.
- Nach dem Handschuhtragen nicht automatisch waschen. Abtrocknen reicht oft.
- Die eigentliche Pflege kommt nach der Schicht, nicht zwischendurch.
Warum das so ist und welche Rechte du beim Hautschutz hast, erkläre ich dir jetzt.
Warum Pflegeberufe besonders betroffen sind
Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten berufsbedingten Erkrankungen, und Pflegeberufe stehen dabei weit oben. Das liegt an einer Kombination, die es in kaum einem anderen Beruf gibt.
Du wäschst dir die Hände. Du desinfizierst. Du trägst Handschuhe. Du wäschst Patienten mit Seife und Wasser. Und das über eine Zwölfstundenschicht hinweg, oft mehrmals pro Stunde.
Jede dieser Tätigkeiten für sich ist verkraftbar. In Summe kommt deine Hautbarriere nicht mehr hinterher. Sie braucht mehrere Stunden, um sich nach einem Waschgang zu erholen. Diese Zeit bekommt sie im Dienst nicht.
Der Punkt, der die meisten überrascht
Viele Pflegekräfte halten das Desinfektionsmittel für den Hauptschuldigen. Alkohol auf der Haut, den ganzen Tag, das muss ja schaden.
Tatsächlich ist es umgekehrt, und das ist keine Meinung, sondern arbeitsmedizinischer Konsens: Die Händedesinfektion mit alkoholbasierten Mitteln ist hautschonender als das Händewaschen.
Der Grund liegt in den Tensiden. Hautreiniger enthalten waschaktive Substanzen, die durch ihre emulgierenden Eigenschaften nicht nur den Schmutz lösen, sondern auch den hauteigenen Fettfilm. Zusätzlich können sie Hautproteine strukturell verändern. Alkohol verdunstet dagegen und entfernt deutlich weniger Barrierefette.
Dass Desinfektionsmittel auf gereizter Haut brennt, führt zum falschen Schluss. Es brennt, weil die Barriere bereits verletzt ist. Nicht, weil es sie verletzt.
Deshalb gilt: Wenn keine sichtbare Verschmutzung vorliegt und die Hygienevorschriften es zulassen, ist Desinfizieren die hautfreundlichere Wahl.
Zwei praktische Hinweise dazu:
Kombinationspräparate aus Reinigung und Desinfektion in einem Spender sind nicht zu empfehlen. Die Desinfektionswirkung ist oft unzureichend, und die gesteigerte Waschfrequenz belastet die Haut zusätzlich. Zwei getrennte Spender am Waschbecken sind besser.
Bei den Desinfektionsmitteln selbst lohnt ein Blick auf die Inhaltsstoffe. Präparate mit Benzalkoniumchlorid, also quartären Ammoniumverbindungen, sind bei häufiger Anwendung ungünstiger. Das ist ein berechtigter Punkt für die Hygienefachkraft.
Mehr dazu, was beim Waschen genau passiert, habe ich hier aufgeschrieben: Trockene Hände vom häufigen Händewaschen
Handschuhe: was tatsächlich gilt
Hier hat sich die fachliche Einschätzung geändert, und die alte Version geistert noch durch viele Ratgeber.
Lange galt: Wer flüssigkeitsdichte Handschuhe trägt, leistet Feuchtarbeit, weil unter dem Handschuh ein feuchtwarmes Klima entsteht. Das gilt so nicht mehr. Nach der aktuellen Fassung der TRGS 401 ist die reine Tragezeit dichter Handschuhe keine Feuchtarbeit.
Kritisch ist etwas anderes: der Wechsel. Also die Kombination aus Handschuhtragen, Händewaschen und Desinfizieren im schnellen Rhythmus. Genau dieser Wechsel belastet die Haut, und genau der ist im Pflegealltag ständig gegeben.
Daraus folgt ein sehr praktischer Tipp, der vielen unbekannt ist:
Nach dem Ausziehen der Handschuhe musst du die Hände nicht jedes Mal waschen. Sofern keine Hygienevorschrift und keine sichtbare Verschmutzung dagegenspricht, reicht das Abtrocknen mit einem Einmalhandtuch. Jeder eingesparte Waschgang ist gewonnene Regenerationszeit für deine Haut.
Weiterhin sinnvoll:
Handschuhe nur auf vollständig trockene Hände. Restfeuchtigkeit verstärkt den Okklusionseffekt. Nach der Desinfektion also erst vollständig verdunsten lassen.
Baumwollunterziehhandschuhe bei längeren Tragezeiten. Viele Einrichtungen stellen sie, man muss oft danach fragen.
Deine Rechte beim Hautschutz
Das ist der Abschnitt, den viele Pflegekräfte nicht kennen.
Feuchtarbeit ist arbeitsschutzrechtlich definiert. Sie liegt vor, wenn du während der Arbeitszeit zu einem erheblichen Teil Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten hast. Wichtig: Alkoholische Händedesinfektionsmittel gelten dabei ausdrücklich als wässrige Flüssigkeiten, auch als Gel.
Ab bestimmten Schwellen muss dein Arbeitgeber tätig werden. Diese Werte dienen als Orientierung:
| Belastung | Vorsorge muss angeboten werden | Vorsorge ist Pflicht |
|---|---|---|
| Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten | 2 bis unter 4 Stunden pro Arbeitstag | ab 4 Stunden pro Arbeitstag |
| Wasserkontakt im Wechsel mit dichten Handschuhen | 10 bis 20 Mal pro Arbeitstag | über 20 Mal pro Arbeitstag |
| Händewaschen | 15 bis 24 Mal pro Arbeitstag | ab 25 Mal pro Arbeitstag |
| Händewaschen im Wechsel mit dichten Handschuhen | 5 bis 10 Mal pro Arbeitstag | über 10 Mal pro Arbeitstag |
Schau dir die letzte Zeile an. Mehr als zehn Mal pro Schicht Händewaschen im Wechsel mit Handschuhen bedeutet Pflichtvorsorge. In der Pflege ist das keine Ausnahme, sondern der Normalfall.
Aus einer solchen Gefährdung ergeben sich für deinen Arbeitgeber konkrete Pflichten:
Ein Hautschutzplan, der festlegt, welche Präparate wann zu verwenden sind. Die Mittel müssen kostenlos bereitgestellt werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge, je nach Belastung als Angebot oder verpflichtend.
Unterweisung in die richtige Anwendung.
Unabhängig davon hast du immer Anspruch auf Wunschvorsorge. Auch wenn die Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs keine Vorsorge vorsieht, kannst du sie verlangen. Das gilt auch, wenn du nur vertretungsweise in belastenden Bereichen arbeitest.
Falls es bei euch keinen Hautschutzplan gibt oder er nur auf dem Papier existiert, ist das ein berechtigter Punkt für die Sicherheitsfachkraft, den Betriebsarzt oder den Personalrat.
Hautschutz ist nicht dasselbe wie Hautpflege
Diese Unterscheidung wird oft vermischt.
Hautschutzmittel werden vor der Belastung aufgetragen und sind auf den jeweiligen Arbeitsstoff abgestimmt. Sie gehören in den Hautschutzplan und werden vom Arbeitgeber gestellt.
Hautpflegemittel kommen nach der Arbeit. Sie unterstützen die Regeneration.
Beim Hautschutz gibt es einen wichtigen fachlichen Hinweis: Hautschutzmittel sollten möglichst nicht direkt vor dem Anziehen von Handschuhen aufgetragen werden. Sie können die Materialeigenschaften der Handschuhe beeinträchtigen und verhindern den Okklusionseffekt ohnehin nicht. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, muss das Mittel vollständig eingezogen sein. Sinnvolle Zeitpunkte sind Arbeitsbeginn, nach Pausen und nach dem Händewaschen.
Eine Handcreme aus dem Handel ist Hautpflege, kein Arbeitsschutz. Sie ersetzt kein Hautschutzpräparat aus dem Hautschutzplan. Umgekehrt ersetzt ein Hautschutzmittel keine Pflege nach Feierabend. Beides hat seinen Platz.
Eine Routine, die im Schichtdienst funktioniert
Zu Schichtbeginn: Hautschutzpräparat nach Hautschutzplan, dünn und vollständig, auch Fingerzwischenräume und Nagelfalze. Nicht unmittelbar vor dem Handschuhanziehen.
Während der Schicht: Desinfizieren statt waschen, wo es erlaubt ist. Nach dem Handschuhtragen nicht automatisch waschen. Nach dem Waschen gründlich abtrocknen, besonders zwischen den Fingern.
In der Pause: Eine dünne Schicht Pflegecreme, wenn Zeit ist. Sie muss schnell einziehen, sonst machst du es nicht.
Nach der Schicht: Der wichtigste Moment. Jetzt hat die Haut mehrere Stunden ohne Belastung vor sich. Großzügig eincremen.
Vor dem Schlafen: Bei stark strapazierten Händen dick eincremen und dünne Baumwollhandschuhe darüber.
Kein Schmuck an den Händen. Meist ohnehin vorgeschrieben. Unter Ringen sammeln sich Feuchtigkeit und Reinigungsmittelreste.
Wann du zum Arzt gehen solltest, und warum früh
Diese Anzeichen gehören ärztlich abgeklärt:
- nässende, blutende oder tiefe Risse
- Bläschen, starke Rötung, anhaltender Juckreiz
- Beschwerden, die sich trotz konsequenter Pflege über Wochen nicht bessern
- Hautveränderungen, die sich im Urlaub bessern und im Dienst wiederkommen
Der letzte Punkt ist ein deutlicher Hinweis auf einen beruflichen Zusammenhang.
Warum du damit nicht warten solltest: Bei beruflich bedingten Hauterkrankungen gibt es das Hautarztverfahren. Deine Hautärztin kann einen Bericht an die Berufsgenossenschaft schicken, und daraus können Leistungen folgen: geeignete Schutzmittel, Schulungen, in schweren Fällen ein strukturiertes Behandlungsprogramm. Für Beschäftigte im Gesundheitsdienst ist die BGW zuständig.
Je früher das läuft, desto besser die Aussichten. Ein chronisch gewordenes Handekzem ist deutlich schwerer zu behandeln als eines, das früh erkannt wird.
Worauf du bei einer Pflegecreme achten kannst
Für den Feierabend darf sie reichhaltig sein, die Haut hat Zeit.
Für zwischendurch zählt etwas anderes: Zieht die Creme schnell genug ein, dass du gleich weiterarbeiten kannst? Wenn nicht, benutzt du sie in der Pause nicht, und dann nützt sie nichts.
Dazu möglichst wenige, klar deklarierte Inhaltsstoffe. Bei gereizter Haut ist jeder zusätzliche Duft- oder Konservierungsstoff ein weiterer möglicher Auslöser.
Unsere Handcreme Samtpfote ist als Pflegecreme für genau solche Momente gedacht: schnell einziehend, ohne fettigen Film, damit man sie auch mitten im Arbeitstag benutzt. Ein Hautschutzpräparat nach Hautschutzplan ersetzt sie nicht, das ist eine andere Produktkategorie. Hergestellt wird sie bei unserem Lohnhersteller Schneider in Bad Tölz, abgefüllt wird sie bei uns von Hand.
Barbara Gallasch, Kosmetikerin